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Erziehungsberechtigte | bpb.de

Erziehungsberechtigte

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration Erziehungsberechtigte (© Stefan Eling)

Sorgerecht der Eltern

Normalerweise sind die Eltern die Erziehungsberechtigten ihres Kindes. Sie kümmern sich um ihr Kind und übernehmen alle Aufgaben, die das Kind selbst nicht erfüllen kann oder darf. Diese elterliche Sorge haben in den meisten Fällen Vater und Mutter gemeinsam. Die Eltern müssen ihr Sorgerecht zum Wohle des Kindes ausüben. Zum Beispiel entscheiden sie, welche weiterführende Schule ihr Kind besucht, wenn es die nötigen Voraussetzungen erbringt.

Wenn Eltern sich nicht gemeinsam kümmern können

Es kann sein, dass die Eltern sich nicht gemeinsam um das Kind kümmern können. Das kann zum Beispiel sein, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind. In dem Fall entscheidet das Vormundschafts- oder Familiengericht, wer die Erziehungsberechtigung übernimmt. Wenn das Kind bereits 14 Jahre alt ist, kann es selber entscheiden, ob es bei dem Vater oder der Mutter wohnen möchte. Manchmal aber sind Eltern mit der Sorge für ihr Kind auch überfordert. Auch dann entscheidet ein Gericht, wer sich um das Kind kümmert. Bei allen Entscheidungen des Gerichts geht es immer darum, was für das Kind das Beste ist.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten