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Europarat | bpb.de

Europarat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Straßburg. (© picture alliance / dpa)

Aufgaben des Europarats

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 gegründet. Der Organisation gehören 47 europäische Staaten an. Der Europarat soll dazu beitragen, dass die Demokratie gestärkt und die Menschenrechte durchgesetzt werden. Im Artikel 1 der Satzung des Europarates ist seine Hauptaufgabe formuliert. Er soll „den engen Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern" verwirklichen. Dazu gehört, die Zusammenarbeit auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Kultur und Wissenschaft zu fördern. Fast 200 Konventionen, das sind Verträge, wurden bisher geschlossen, um diese Ziele zu verwirklichen. Der Europarat hat seinen Sitz in Straßburg.

Organisation des Europarates

Der Europarat hat zwei wichtige Organe: Ein Ministerkomitee, in dem die Außenminister/innen der Mitgliedsstaaten beraten, sowie eine Parlamentarische Versammlung, in der Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten zusammenkommen. Der Europarat kann keine Gesetze erlassen. Seine Versammlungen geben Empfehlungen und Entschließungen. Jedes Jahr wird am 5. Mai der Europatag gefeiert. Er soll an die Gründung des Europarates und an seine Ziele erinnern.

Nicht verwechseln!

Der Europarat darf nicht verwechselt werden mit der Europäischen Union (EU). Auch wenn der Europarat die gleiche Flagge und Hymne wie die Europäische Union hat, so ist er dennoch eine eigenständige Organisation und unabhängig von der EU. Man muss außerdem aufpassen, dass man ihn nicht mit dem Interner Link: Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) verwechselt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten