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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) | bpb.de

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Eingangsbereich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. (© picture alliance / dpa)

Aufgaben

Dieser Gerichtshof (man könnte auch einfach "Gericht" sagen) ist eine Einrichtung des Interner Link: Europarates. Der Gerichtshof achtet darauf, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates die sogenannte Menschenrechtskonvention einhalten. Diese Konvention ist ein Vertrag zwischen Staaten, die sich unter anderem dazu verpflichten, die Menschenrechte immer zu beachten. Der Gerichtshof wurde 1959 gegründet. Er arbeitet in Straßburg.

Bürger können klagen

Außenansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. (© picture alliance/Bildagentur-online/Fischer)

Die Bürger der 47 Staaten, die Mitglieder des Europarats sind, können sich an den Gerichtshof zu wenden, wenn sie glauben, dass ihre Grundrechte durch ihre nationalen Gesetze und die Rechtsprechung verletzt wurden. Grundsätzlich können auch einzelne Staaten gegen andere Staaten klagen. Das passiert aber sehr selten. Jährlich werden etwa 30.000 neue Beschwerden bearbeitet. Der Gerichtshof hat seit 1959 mehr als 10.000 Urteile gesprochen. Die Mitgliedsländer mussten daraufhin ihre Gesetze entsprechend ändern.

Nicht verwechseln!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darf nicht verwechselt werden mit dem Interner Link: Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof ist eine Einrichtung der Europäischen Union und arbeitet in Luxemburg.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten