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Fiskalpakt | bpb.de

Fiskalpakt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon F gelb (© Stefan Eling)

Achtung beim Geldausgeben!

Jeder weiß, dass man nicht unbegrenzt Schulden machen kann. Das gilt sowohl für die privaten Haushalte als auch für die Staatshaushalte. Damit sich die Staaten auch daran halten, haben 19 Länder, deren Währung der Euro ist, sowie weitere sechs EU-Mitgliedsstaaten einen Vertrag geschlossen. In diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten, eine Schuldenbremse einzuführen und mehr Disziplin beim Geldausgeben zu üben. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Staaten nicht viel mehr ausgeben sollen, als sie erwirtschaften. Der Unterschied darf nur noch 0,5 Prozent betragen.

Staaten können bestraft werden

Wenn sich ein Staat höher verschuldet, so steht es im Fiskalpakt, wird automatisch ein Verfahren gegen ihn ausgelöst. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste EU-Gericht, kann gegen die Haushaltssünder sogar eine Strafe in Höhe von 0,1 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung eines solchen Schuldenstaates verhängen. Die Summen dieser Strafen sollen in den allgemeinen EU-Haushalt einfließen oder für den Euro-Rettungsfonds verwendet werden. Mit dem Fiskalpakt und dem Rettungsfonds soll verhindert werden, dass Mitgliedsstaaten der EU pleite gehen.

Name des Vertrages

Von den Medien wird dieser Vertrag „Fiskalpakt“ genannt. Das Wort kommt vom lateinischen Begriff „fiscalis“, das heißt „die Staatskasse betreffend“.

Für Experten

Ein Beispiel für die Schuldenbremse des Fiskalpaktes: Ein Staat hat an Einnahmen 500 Millionen Euro. Ausgeben darf er danach diese 500 Millionen Euro plus 0,5 Prozent von 500 Millionen, also 2,5 Millionen Euro. Mehr als 2,5 Millionen Euro Schulden darf der Staat also nicht machen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten