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Fraktion | bpb.de

Fraktion

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon F blau (© Stefan Eling)

Ähnliche politische Ansichten im Parlament

Eine "Fraktion" ist eine Gruppe von Abgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten. Sie haben sich in einem Parlament freiwillig zusammengeschlossen. Das Parlament kann ein Gemeinde- oder Stadtrat sein, aber auch ein Landtag oder der Bundestag. Meistens gehören die Mitglieder einer Fraktion derselben Partei an. Manchmal wird aber auch eine Fraktionsgemeinschaft gebildet, wenn die Mitglieder von zwei Parteien ähnliche politische Ansichten haben.

Fraktionen im Deutschen Bundestag

Die Fraktionen im Deutschen Bundestag haben besondere Rechte im Parlament und bekommen finanzielle Unterstützung. Ihre Mitglieder sind beteiligt, wenn im Bundestag neue Gesetze beraten werden. Um als Fraktion anerkannt zu werden, müssen mindestens fünf Prozent aller im Bundestag vertretenen Abgeordneten gemeinsam eine Fraktion bilden wollen. Im Deutschen Bundestag gibt es derzeit sechs Fraktionen. Die Abgeordneten der beiden Parteien CDU und CSU bilden seit Jahrzehnten eine gemeinsame Fraktion. Die anderen Fraktionen bestehen jeweils aus Mitgliedern einer Partei: SPD, AfD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen.

Fraktionsdisziplin/ Fraktionszwang

Jede und jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet. So steht es im Grundgesetz. Trotzdem wird bei manchen Abstimmungen erwartet, dass die Mitglieder einer Fraktion einheitlich abstimmen. Das nennt man "Fraktionsdisziplin". Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass es nicht ständig wechselnde Mehrheiten gibt. Das Geschehen im Parlament soll einigermaßen berechenbar bleiben. Wenn auf die Abgeordneten bei Abstimmungen durch die Fraktionsführung oder andere Fraktionsmitglieder Druck ausgeübt wird, dann spricht man auch von "Fraktionszwang".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten