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Gemeinnützigkeit | bpb.de

Gemeinnützigkeit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Altkleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes. (© dpa)

Der Allgemeinheit dienen

„Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ schrieb sinngemäß der französische Schriftsteller und Denker Charles Montesquieu bereits Mitte des 18. Jahrhunderts. Dieser Satz ist auch heute noch die Grundlage vieler Gesetze. Von "Gemeinnutz" abgeleitet ist der Begriff „gemeinnützig“. Gemeint ist damit eine Tätigkeit, die der Allgemeinheit und nicht nur dem Wohle eines Einzelnen dient. Ein Sportverein ist zum Beispiel gemeinnützig, denn er soll vielen Menschen nützlich sein.

Gemeinnützige Organisationen

Es gibt viele Organisationen, die gemeinnützig sind. Das sind zum Beispiel soziale, wohltätige Einrichtungen der Kirchen oder Institutionen, die sich um Kranke kümmern. Auch Einrichtungen, die der Alten- oder Jugendhilfe dienen, können gemeinnützig sein, ebenso wie Vereine und Stiftungen, die sich um die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung und Erziehung kümmern.

Keine Steuern zahlen

Eine gemeinnützige Organisation kann von bestimmten Steuern befreit werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Gemeinnützigkeit von den Behörden anerkannt ist. Die Gemeinnützigkeit wird aber nur bestätigt, wenn eine solche Organisation nicht das Ziel hat, finanzielle Gewinne zu machen, also Geld zu verdienen. Wer einer gemeinnützigen Organisation eine Geldspende gibt, kann eine solche Spende steuerlich „absetzen“, das heißt, er muss weniger Steuern zahlen.

Jugendliche Straftäter

Oftmals engagieren sich auch Jugendliche in gemeinnützigen Organisationen. Manchmal geschieht das allerdings nicht freiwillig. Nach deutschem Recht kann ein jugendlicher Straftäter nämlich von einem Richter dazu angewiesen werden, gemeinnützige Arbeit zu verrichten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten