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Genossenschaft | bpb.de

Genossenschaft

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Genossenschaften gibt es auch beim Wohnen - hier sieht man sanierte Hochhäuser, die einer Wohnungsgenossenschaft gehören. (© picture-alliance/ ZB)

Mehr Vorteile für viele

Wenn man in einem Kleiderladen mehrere Teile kauft, kann man mit dem Verkäufer über einen Preisnachlass reden. Wenn man aber nur eine Hose oder nur ein T-Shirt kauft, dann zahlt man in der Regel den vollen Preis. So geht es auch vielen kleinen Händlern und Herstellern von Waren. Ein Landwirt beispielsweise kauft für seinen kleinen Betrieb nur eine kleine Menge an Saatgut. Schließt er sich aber mit mehreren Landwirten zusammen, bestellen alle gemeinsam eine größere Menge und können das Saatgut zu einem günstigeren Preis erwerben. Dafür gründen die Landwirte eine Genossenschaft.

Gemeinsame wirtschaftliche Ziele

Eine Genossenschaft ist also ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsame wirtschaftliche Ziele verfolgen. Sie können durch den Zusammenschluss günstiger wirtschaften. Genossenschaften können auch kulturelle oder soziale Ziele haben. In Wohngenossenschaften kann es darum gehen, für alle Mitglieder günstige Strompreise zu erzielen. Bekannt sind auch Genossenschaftsbanken, die in Gelddingen für ihre Mitglieder günstig wirtschaften wollen.
Übrigens: Zur Gründung einer Genossenschaft braucht es mindestens drei Mitglieder und eine Satzung.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten