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GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | bpb.de

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon G gelb (© Stefan Eling)

Regeln, nach denen ein Unternehmen wirtschaftet

Die Abkürzung GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Man findet diese Abkürzung oft bei Firmen oder Unternehmen als Zusatz hinter dem Namen. Die Firma macht damit nach außen hin deutlich, welche Rechtsform sie hat, das heißt, nach welchen Regeln sie wirtschaftet.

Unterschiedliche Rechtsformen

Es gibt unterschiedliche Rechtsformen, die Unternehmen haben können. Ihr habt vielleicht schon von Aktiengesellschaften gehört oder von Kommanditgesellschaften. Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Regeln. Von der Rechtsform eines Unternehmens hängt zum Beispiel ab, wie ein Unternehmen organisiert sein muss, was bei Rechnungen beachtet werden muss oder wie die Steuern zu zahlen sind. Firmen, die miteinander Handel treiben, müssen wissen, welche Regeln dabei gelten. Denn nur dann kann man sich auch aufeinander verlassen.

GmbH: beschränkte Haftung

Bei einer GmbH steht eine Besonderheit schon im Namen: "mit beschränkter Haftung". Nicht selten kommt es vor, dass vereinbarte Leistungen nicht so erbracht werden, wie sich das ein Handelspartner vorstellt. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet und wie viel Geld muss bezahlt werden? Auch GmbHs müssen haften, wenn etwas nicht richtig geliefert ist, aber nur bis zu einer bestimmten Summe. Deswegen muss eine GmbH aber auch bestimmte Regeln strikt befolgen. Was das im Einzelnen ist, steht im GmbH-Gesetz.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten