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Hoheitsrechte | bpb.de

Hoheitsrechte

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon H blau (© Stefan Eling)

Der Staat hat Rechte

Jeder Bürger weiß, dass dem Staat bestimmte Rechte und Befugnisse zustehen. Er erhebt Steuern, erlässt Gesetze und passt mit Hilfe der Polizei darauf auf, dass die Gesetze eingehalten werden. Der Staat sorgt dafür, dass es Gerichte gibt, die Recht sprechen. Er stellt auch sicher, dass die Urteile, die gesprochen werden, durchgesetzt, also vollstreckt werden. Der Staat übt so seine Hoheitsrechte aus.

Das Grundgesetz zieht Grenzen

Der Staat kann aber keineswegs machen, was er will. Er muss sich immer nach der Verfassung richten. Dort stehen die Regeln, die für die Bürger/innen sowie für den Staat gelten.

Staatliche Souveränität

Auch gegenüber anderen Staaten hat jeder Staat Hoheitsrechte. Er kann selbst entscheiden, welche Politik er gegenüber anderen Staaten betreibt. Das nennt man auch "Souveränität". Hoheitsrechte können auf Organisationen wie zum Beispiel die EU oder die NATO übertragen werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten