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Innere Sicherheit und öffentliche Ordnung | bpb.de

Innere Sicherheit und öffentliche Ordnung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Beamte der Bundespolizei sichern den Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt. (© picture-alliance / dpa)

Schutz und Ordnung im Staat

Alle Maßnahmen und Einrichtungen des Staates, die dem Schutz von Leben und Eigentum seiner Bürger und Bürgerinnen dienen und zur öffentlichen Ordnung beitragen, bezeichnet man als Einrichtungen der "Inneren Sicherheit". Für Sicherheit und Ordnung muss vor allem die Polizei sorgen, aber auch die Feuerwehr, die Staatsanwaltschaft und andere staatliche Einrichtungen sind hier gefordert. Sie müssen ordnungsgemäß funktionieren und sich dabei an die Verfassung und die Gesetze halten. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, dass es friedlich und sicher zugeht im Land.

Auch die Bürger haben Verantwortung

Für die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung ist aber auch jeder Bürger und jede Bürgerin verantwortlich. So sollte man nicht bei jedem kleinen Streit unter Nachbarn sofort die Polizei holen, sondern versuchen, miteinander zu sprechen und so eine Lösung zu finden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten