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Jugendkriminalität | bpb.de

Jugendkriminalität

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Jugendliche in einer Jugendarrestanstalt. Die straffällig gewordenen Jugendlichen stehen hier zwischen zwei Tagen und vier Wochen unter Arrest, verstanden als Erziehungsmaßnahme, nicht als Strafe. (© Picture-Alliance / Tagesspiegel)

Jugendliche Straftäter

Mit "Jugendkriminalität" bezeichnet man alle Straftaten, die von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre) begangen werden. Jugendliche, die sich strafbar gemacht haben, können vor Gericht gestellt werden. Diese Fälle werden nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Kinderkriminalität

Wenn Kinder bis 14 Jahre Straftaten begehen, spricht man von "Kinderkriminalität". Kinder gelten zwar als strafunmündig, können also nicht vor Gericht gestellt werden. Allerdings können auch schon Kinder ab 7 Jahren zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet werden.

Opfer krimineller Taten

Natürlich werden nicht alle Jugendlichen, die einmal eine Straftat begangen haben, später kriminell. Es ist auch nicht jede Straftat ein Verbrechen, für das man ein Leben lang büßen muss. Aber bei fast jeder Straftat gibt es Menschen, die dadurch Schaden erleiden, die auch danach noch Angst haben oder sich bedroht fühlen. Opfer von jugendlichen Kriminellen sind oft andere Jugendliche. Gegen Drogenkriminalität, Gewalttaten oder Erpressung auf dem Schulhof muss man versuchen, sich zur Wehr zu setzen. Wer Opfer geworden ist, sollte darüber auf jeden Fall mit seinen Eltern oder einem Vertrauenslehrer sprechen. Hilfe gibt es auch beim Jugendamt oder der Polizei.

Wo kommt der Begriff "Kriminalität" her?

Der Begriff "Kriminalität" kommt vom lateinischen Wort "crimen" und bedeutet "Vergehen", "Verbrechen".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten

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