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Katasteramt | bpb.de

Katasteramt

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Aktenregale voller Bau- und Grundstücksunterlagen im Katasteramt in Erfurt. (© picture alliance / ZB)

Liste, Register

In einem Kataster werden sämtliche genau ausgemessene Grundstücke eines Landes, eines Kreises oder einer Gemeinde aufgeführt. Das Wort kommt von dem altgriechischen Wort „katastichon“. Es bedeutete soviel wie „Liste“, „Register“, „Geschäftsbuch“.

Katasteramt

In der Verwaltung gibt es ein Katasteramt (es wird auch "Vermessungsamt" genannt). Seine Aufgabe ist es, das Kataster zu führen, das heißt, alle wichtigen Angaben dort einzutragen und dafür zu sorgen, dass es immer auf dem neuesten Stand ist. Da es in diesem Bereich immer wieder Veränderungen gibt, veröffentlich das Katasteramt von Zeit zu Zeit eine amtliche Karte. In ihr werden alle Grundstücke beschrieben, das heißt, wem sie gehören, ob sie bebaut sind oder ob es sich um Wiesen, Felder, Wälder, Straßen oder Wege handelt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten