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Kinderrechte / Kinderrechtskonvention | bpb.de

Kinderrechte / Kinderrechtskonvention

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Kinder der Internationalen Schule Berlin erinnern am 18. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention an die Rechte der Kinder. (© picture-alliance / dpa)

Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 haben die Staaten der UNO eine wichtige Konvention (das ist ein anderes Wort für "Übereinkommen") unterschrieben. Hierin sind die Rechte der Kinder zusammengefasst. Die Achtung der Kinderrechte ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen. Da Kinder nicht so stark sind wie Erwachsene und sich oft nicht wehren können, wenn ihnen Unrecht geschieht, brauchen sie besonderen Schutz. Schon vor etwa 100 Jahren haben das viele Staaten erkannt und die sogenannte "Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder" niedergeschrieben. Die UNO hat diese "Genfer Erklärung" von 1924 erweitert und verbessert.

Kinder haben viele Rechte

Die Kinderrechtskonvention hat über 50 Artikel. Darin heißt es unter anderem, dass die Kinder vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden müssen und dass sich die Staaten darum kümmern sollen. Die Staaten sollen dafür sorgen, dass Kinder nicht mehr verhungern, dass sie keine Kinderarbeit leisten müssen, dass sie nicht misshandelt werden. Dass es trotz der Konvention immer noch viel Gewalt gegen Kinder, Ungerechtigkeit und Ausbeutung gibt, ist leider eine traurige Tatsache.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten