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Konstituierende Sitzung | bpb.de

Konstituierende Sitzung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon K blau (© Stefan Eling)

Begriffserklärung

Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung in einer Reihe von mehreren Sitzungen oder Versammlungen. Hier werden bestimmte Regeln festgelegt, die für alle weiteren Sitzungen gelten.

Erste Parlamentssitzung nach Wahlen

Nach Landtags- oder Bundestagswahlen tritt das neu gewählte Parlament zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung muss manches neu organisiert und geregelt werden. Ehemalige Abgeordnete sind ausgeschieden, neue kommen hinzu. Die Mehrheiten und damit die Machtverhältnisse haben sich geändert.

Wahl der Sitzungsleiter/innen

In der ersten Sitzung werden zunächst diejenigen gewählt, die für die ordnungsgemäße Durchführung der künftigen Sitzungen verantwortlich sind. Dies sind im Bundestag zunächst der oder die Bundestagspräsident/in, seine/ihre Stellvertreter/innen und die Schriftführer/innen. Auch in den Parlamenten der Bundesländer der Kommunen werden in den konstituierenden Sitzungen nach einer Wahl die Präsidenten oder die Leiter/innen der künftigen Parlamentssitzungen gewählt und weitere Punkte der Geschäftsordnung und organisatorische Fragen festgelegt. Das Gleiche gilt auch für den Betriebs- oder Personalrat einer Firma oder die neu gewählten Vorstände von Vereinen.

Begriffserklärung

Das Wort „konstituieren“ kommt vom lateinischen „constituere“ und meint „feststellen“ oder „errichten“.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten