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Korruption | bpb.de

Korruption

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration: Korruption (© Stefan Eling)

Korruption ist strafbar

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt das Wort „Bestechlichkeit“, „Verderbtheit“, „Verfall“. Spricht man von Korruption, bedeutet es, dass jemand seine berufliche Stellung oder sein öffentliches Amt dazu missbraucht, um sich einen Vorteil zu verschaffen und dabei andere zu schädigen. Das ist verboten.

Ein Beispiel

Ein einfaches Beispiel: Nehmen wir einen Beamten in einer Stadtverwaltung, der darüber zu entscheiden hat, welche Firma eine von der Stadt geplante Straße bauen darf. Die Firma kann mit einem solchen Auftrag viel Geld verdienen und versucht deshalb, den Beamten heimlich mit Geld zu bestechen. Wenn dieser das Geld nimmt und den Straßenbau-Auftrag an die besagte Firma vergibt, ist er korrupt. Jeder, dem man Korruption nachweisen kann, wird bestraft.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten