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Landesverweis / Ausweisung / Abschiebung | bpb.de

Landesverweis / Ausweisung / Abschiebung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Stempel im Pass weist darauf hin, das der Asylantrag des Besitzers abgewiesen wurde und er jetzt abgeschoben wird. (© picture alliance / dpa)

Verbannung

Beim Stichwort "Exil" haben wir erklärt, dass manchmal Menschen wegen ihrer politischen Einstellung aus ihrem eigenen Land verbannt, also ausgewiesen werden. Oft geschieht das mit Gewalt. Allerdings geht das in demokratischen Staaten nicht, denn ein Grundprinzip von Demokratien ist ja gerade, dass Menschen viele verschiedene Meinungen haben dürfen.

Männer, Frauen und Kinder warten 2015 am Flughafen von Karlsruhe auf ihre Abschiebung nach Kosovo. (© dpa)

Ausweisung und Abschiebung in Deutschland

Trotzdem kann es vorkommen, dass Menschen aus Deutschland ausgewiesen und "abgeschoben" werden. Dabei kann es sich um Ausländer und Ausländerinnen handeln, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Sie erhalten dann einen sogenannten Ausweisungs-Bescheid. Er verbietet es, sich weiterhin in dem Land, in dem sie den Asylantrag gestellt haben, aufzuhalten. Wenn sie nicht freiwillig gehen, kann die Ausweisung zurück ins Heimatland auch mit Hilfe der Polizei erfolgen. Dann nennt man es "Abschiebung". Des Landes verwiesen werden können auch Ausländer, die Straftaten begangen haben oder eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen. Darüber muss ein Gericht entscheiden. Eine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern aus Deutschland ist nach dem Grundgesetz nicht erlaubt.

Eine Demonstration gegen die Abschiebung und für die Rechte von Flüchtlingen in Hamburg im November 2015. (© dpa)

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten