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Landtag | bpb.de

Landtag

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen den Landtag in Erfurt, der Landeshauptstadt von Thüringen. (© picture-alliance / dpa)

Parlament eines Bundeslandes

"Landtag" nennt man das Parlament eines Bundeslandes. Seine Aufgaben ähneln denen des Deutschen Bundestages. Sie beschränken sich aber auf das jeweilige Bundesland, also zum Beispiel auf Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Landtage kontrollieren die Arbeit der Landesregierung und beschließen Gesetze. In Bremen und Hamburg heißen die Landesparlamente "Bürgerschaft", in Berlin nennt sich das Landesparlament "Abgeordnetenhaus".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

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