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Leiharbeit / Zeitarbeit | bpb.de

Leiharbeit / Zeitarbeit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Sehr umstritten - eine Protestaktion gegen Leiharbeit. (© picture alliance /imageBroker)

Was ist Leiharbeit oder Zeitarbeit?

Diese beiden Begriffe werden meist gleichwertig verwendet. Gemeint ist damit, dass Arbeitskräfte für eine bestimmte Zeit von einer Leihfirma an Betriebe zum Arbeiten „ausgeliehen“ werden. Die Arbeitskräfte sind bei der Leiharbeitsfirma angestellt. Wenn ein Betrieb einmal zu wenig Arbeitskräfte hat, kann er sich Arbeitskräfte bei der Leihfirma „ausleihen“.

Leiharbeit aus Sicht der Betriebe

Wieso leihen sich Betriebe Arbeitskräfte aus und stellen nicht selbst Arbeitskräfte ein? Für die Betriebe hat das den Vorteil, dass sie die ausgeliehenen Arbeitskräfte nur so lange beschäftigen müssen, wie sie zusätzliche Arbeitskräfte brauchen. Wenn die Arbeitskräfte nicht mehr gebraucht werden, verlassen sie den Betrieb und der Betrieb muss sie nicht mehr bezahlen. Würde er selbst feste Arbeitskräfte einstellen, wäre das teurer für den Betrieb.

Vor- und Nachteile der Leiharbeit

Das Gute an der Leiharbeit ist, dass Menschen, die sonst vielleicht keine Arbeit finden würden, jetzt Arbeit haben. Menschen, die zum Beispiel lange arbeitslos sind, sind oft froh, wenn sie auch nur für eine begrenzte Zeit Arbeit haben. Nachteilig ist, dass Leiharbeiter weniger bezahlt bekommen als diejenigen, die in dem Betrieb fest angestellt sind. Nicht selten bekommen die Leiharbeiter so wenig Geld, dass sie zusätzlich Unterstützung vom Staat beantragen müssen. Oft wissen die Leiharbeiter auch nicht, wie lange sie in einem Betrieb arbeiten können. Das kann die Menschen sehr verunsichern. Manche Politiker, Sozialverbände und Gewerkschaften beurteilen deshalb die Leiharbeit kritisch. Immer wieder hört man die Forderung, dass die Leiharbeiter den gleichen Lohn wie ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen bekommen sollen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten