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Lohnnebenkosten | bpb.de

Lohnnebenkosten

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon L blau (© Stefan Eling)

Lohnnebenkosten sind Teil der Arbeitskosten des Unternehmers

Ein Unternehmer stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, die für ihn arbeiten und dafür bezahlt werden. Für den Unternehmer entstehen dadurch Arbeitskosten, die auch "Personalkosten" genannt werden. Sie setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Es sind die Löhne und Gehälter, die Lohnnebenkosten und die Sonderzahlungen.

Zusammensetzung der Arbeitskosten

  • Die Löhne und Gehälter werden direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt.

  • Die Lohnnebenkosten sind im Wesentlichen die Beiträge für die Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Der Unternehmer ist verpflichtet, einen Teil dieser Beiträge – meist die Hälfte - zu übernehmen.

  • Die Sonderzahlungen werden zu diesen Nebenkosten gerechnet. Sie sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Dazu gehören zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder auch besondere Geldzahlungen, wenn jemand ein Arbeitsjubiläum hat.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten