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Mandat | bpb.de

Mandat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon M grün (© Stefan Eling)

Ein Auftrag

Wie so viele fachliche Bezeichnungen stammt auch dieses Wort aus dem Lateinischen und bedeutet "Auftrag", "Weisung". Ein gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag oder auch in einem Stadt- oder Landesparlament hat von seinen Wählerinnen und Wählern einen Auftrag erhalten. Er oder sie soll die Interessen der Wählerinnen und Wähler im Parlament vertreten. Auch eine Schulsprecherin hat von den Schülerinnen und Schülern ihrer Schule einen Auftrag erhalten. Sie hat das Mandat, die Mitschüler zu vertreten.

Rechtsanwälte

Auch ein Rechtsanwalt hat mit Mandaten zu tun. Wenn er jemanden rechtlich berät oder auch einen Angeklagten vor Gericht verteidigt, nimmt er damit ein Mandat war. Derjenige, der das Mandat, also den Auftrag zur Beratung oder Verteidigung erteilt, ist ein "Mandant".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten