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Neuwahlen / vorzeitige Neuwahlen | bpb.de

Neuwahlen / vorzeitige Neuwahlen

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon N blau (© Stefan Eling)

Neuwahlen des Bundestags

Von „Neuwahlen“ spricht man, wenn ein Parlament, also zum Beispiel der Deutsche Bundestag, neu gewählt wird. Normalerweise finden Wahlen zum Bundestag alle vier Jahre statt. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Bundestag vorzeitig durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, können Neuwahlen auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Man spricht dann von "vorgezogenen Neuwahlen".

Der Bundespräsident entscheidet

Nach dem deutschen Grundgesetz kann der Bundestag selbst keine vorzeitigen Neuwahlen beschließen. Auch der Bundeskanzler kann nicht einfach Neuwahlen ansetzen. Dieses Recht steht nur dem Bundespräsidenten zu.

Besondere Gründe

Es muss allerdings besondere Gründe für Neuwahlen geben. So kann der Bundespräsident vorzeitige Neuwahlen anordnen, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Ein anderer Grund wäre, wenn es nach einer Bundestagswahl nicht gelingt, dass ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten gewählt wird. Ob die Kanzlerin eine Mehrheit im Bundestag hinter sich hat, kann sie feststellen, indem sie die Vertrauensfrage stellt. Falls die Mehrheit der Abgeordneten der Kanzlerin das Vertrauen nicht ausspricht und auch niemand anderes zum Bundeskanzler gewählt wird, kann die Kanzlerin den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen. Auch wenn es dem Bundestag nach der Bundestagswahl nicht gelingt, einen Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin mit absoluter Mehrheit zu wählen, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen. Dann müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.

Vorgezogene Neuwahlen

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 ist es dreimal zu Neuwahlen nach einer gescheiterten Vertrauensfrage gekommen. Der Bundespräsident löste den Bundestag auf und Neuwahlen fanden statt.1972 hat der damalige Bundeskanzler Willy Brandt, 1982 der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und 2005 der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage gestellt. Alle drei wollten, dass es Neuwahlen gibt. Deshalb sorgten sie dafür, dass sie mit ihrer Vertrauensfrage im Bundestag scheiterten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten