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Plenarsaal | bpb.de

Plenarsaal

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Gedenkfeier zum Volkstrauertag im Plenarsaal des Deutschen Bundestages. (© picture-alliance / dpa)

Der Raum des Parlaments

Wenn man von einem Plenarsaal spricht, meint man damit meistens den Raum, in dem ein Parlament zusammenkommt. Das kann zum Beispiel der Deutsche Bundestag in Berlin sein oder die Parlamente der deutschen Bundesländer. Der Plenarsaal ist meist der zentrale Raum in einem Parlamentsgebäude. Jeder gewählte Abgeordnete hat im Plenarsaal seinen eigenen Sitz. Im Berliner Reichstagsgebäude sitzen die Abgeordneten des Bundestages in einem ansteigenden Halbrund gegenüber der Regierungsbank und dem Bundestagspräsidium. Zwischen der Regierungsbank und den Sitzen der Abgeordneten steht das Rednerpult. Für die Zuschauer sind Tribünen eingerichtet. Von dort können sie die Debatten, Abstimmungen und die Verabschiedung von Gesetzen durch die Volksvertreter unmittelbar miterleben.

Begriffserklärung

Das Wort „Plenar“ leitet sich ab von dem lateinischen Wort „plenum“, das „voll“ bedeutet. Das Zusammenkommen von vielen Menschen, also eine "Vollversammlung", bezeichnet man darum als „Plenum“. Von einer "Plenarsitzung" spricht man, wenn sämtliche Abgeordnete, die im Parlament vertreten sind, im Plenarsaal zu einer Sitzung zusammenkommen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten