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Satzung | bpb.de

Satzung

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Wenn man etwas beschließen will...

„Schauen wir mal, was in der Satzung steht!“ - so oder ähnlich hört man es manchmal, wenn in Vereinen und anderen Organisationen ein Beschluss getroffen werden soll. In einer Satzung stehen nämlich die Regeln und Vorschriften, die eine Organisation beachten muss, wenn sie etwas beschließen will. Es steht dort zum Beispiel, wie viele Personen mindestens bei einer Wahl teilnehmen müssen, damit die Wahl gültig ist. Oder man findet die Bestimmung, dass der Vorstand alle drei Jahre neu gewählt werden muss.

Staatliche und nicht-staatliche Organisationen

Satzungen gibt es für staatliche Einrichtungen. So hat zum Beispiel eine Schule eine Schulsatzung oder eine Gemeinde eine Gemeindesatzung. Aber auch nicht-staatliche Organisationen, die Beschlüsse fassen müssen, haben Satzungen. Das gilt für Sportvereine, Musikvereine, Angelclubs und für viele andere Vereinigungen. Damit weiß dann jeder, welche Regeln gelten. Das vermeidet Unsicherheit oder auch Streit.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten