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Sozialversicherung | bpb.de

Sozialversicherung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S grau (© Stefan Eling)

Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer

Die Sozialversicherung umfasst fünf Versicherungen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind. Sie sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit und Alter, aber auch vor Einkommensverlusten bei Arbeitslosigkeit schützen. Das sind die fünf staatlichen Sozialversicherungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Der Gedanke der Solidarität

Hinter der Sozialversicherung steht der Gedanke, dass die Gemeinschaft der versicherten Arbeitnehmer/innen dem Einzelnen hilft, wenn er oder sie in Not gerät, krank oder arbeitslos wird, einen Unfall erleidet oder im Alter pflegebedürftig ist.

Eine Pflichtversicherung

Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen monatlich einen Betrag, der von der Höhe ihres Einkommens abhängig ist, in diese Versicherungen einzahlen. Weil dies eine gesetzliche Pflicht ist, nennt man die Versicherung auch "Pflichtversicherung". Einen weiteren Anteil zahlen die Arbeitgeber/innen. Deren Beitrag ist in den meisten Fällen genauso hoch wie der der Arbeitnehmer/innen. Ein Sonderfall ist die Unfallversicherung. Die muss der Arbeitgeber für seine Beschäftigten alleine zahlen.

Gilt nicht für Beamte und Selbständige

Beamte und Beamtinnen sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sind nach einem besonderen Versorgungsrecht abgesichert. Auch Selbstständige wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder niedergelassene Ärztinnen sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen sich privat versichern. In der Politik wird immer wieder diskutiert, ob diese Regelung geändert werden und die Sozialversicherungspflicht auch für Beamte und Selbstständige gelten sollte.

Übrigens: In Deutschland gab es früher als in anderen Ländern die ersten Sozialversicherungen: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Invaliden- und Altersversicherung.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten