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Staatsaffäre | bpb.de

Staatsaffäre

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S orange (© Stefan Eling)

Eine sehr unangenehme Angelegenheit für den Staat

Das Wort „Affäre“ kommt aus dem Französischen („affaire“). Man meint damit eine unangenehme Sache, einen Skandal oder einen peinlichen Vorfall. Wenn eine Affäre in der Politik sehr groß ist, spricht man von einer Staaatsaffäre. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es sich um einen Verrat von Geheimnissen handelt, an dem Mitglieder einer Regierung beteiligt sind. Dann kann dieser Skandal den ganzen Staat betreffen oder auch das Verhältnis des Staates zu anderen Staaten.

"Mach doch daraus keine Staatsaffäre!"

Das Wort wird auch in der Umgangssprache gebraucht. Wenn man einem anderen sagen will, er solle sich wegen einer bestimmten (kleinen) Sache nicht unnötig aufregen, fordert man ihn auf, keine „Staatsaffäre“ aus dieser Sache zu machen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten