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Staatsanwaltschaft / Staatsanwalt / Staatsanwältin | bpb.de

Staatsanwaltschaft / Staatsanwalt / Staatsanwältin

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der Tisch des Staatsanwalts im Gerichtssaal des Landgerichts Regensburg. (© picture alliance/dpa)

Ermittlungen

Bei vielen Gerichten in Deutschland gibt es eine Staatsanwaltschaft. Das sind die Anwälte oder Anwältinnen des Staates. Deshalb heißen sie "Staatsanwälte". Sie führen bei Straftaten, beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht, Ermittlungen durch, um die Tat aufzuklären. Unterstützt wird die Staatsanwaltschaft dabei von der Polizei, in der Regel der Kriminalpolizei ("Kripo").

Anklage und Gerichtsverhandlung

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Staatsanwaltschaft meint, den Täter gefunden zu haben und ihm die Tat nachweisen zu können, erhebt der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin im Namen des Staates die Anklage. Bei der Gerichtsverhandlung vertritt der Staatsanwalt die Interessen des Staates. Der Beschuldigte wird von seinem Rechtsanwalt verteidigt. Der Staatsanwalt muss alles, was für und was gegen einen Angeklagten spricht, berücksichtigen, damit es eine faire Gerichtsverhandlung gibt. Er muss immer nach Recht und Gesetz handeln.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten