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Tarifkorridor | bpb.de

Tarifkorridor

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon T grün (© Stefan Eling)

Der Tarifvertrag gilt

Ein Tarifvertrag ist wichtig im Arbeitsleben. Er wird zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (das sind die "Tarifpartner") ausgehandelt. Im Tarifvertrag wird zum Beispiel festgelegt, wie hoch die Löhne steigen sollen, wie lange die Arbeiter in der Woche arbeiten sollen und vieles mehr. Dieser Vertrag ist für die Tarifpartner bindend. Das heißt, dass die ausgehandelten Löhne, Gehälter und auch die Urlaubszeiten sowie alle anderen Vereinbarungen eingehalten werden müssen.

Manchmal muss man flexibel sein

Firmen haben allerdings die Möglichkeit, bestimmte Regelungen speziell ihren Bedürfnissen anzupassen. Dies ist ein sogenannter Tarifkorridor, der es möglich macht, in manchen Fragen flexibel zu handeln. Dafür ein Beispiel: Eine Firma, die Autositze herstellt, bekommt plötzlich eine Menge Aufträge. In der normalen Arbeitszeit ist das nicht zu schaffen, also werden zusätzlich Nachtschichten eingelegt. Dafür bekommen die Arbeiter dann an anderen Tagen, wenn nicht so viel zu tun ist, frei, um die im Tarifvertrag ausgehandelte wöchentliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten. Das Gleiche gilt auch für die Löhne, die höher sein können als der ausgehandelte Tariflohn oder manchmal auch niedriger, wenn weniger gearbeitet wurde. Insgesamt darf das allerdings nicht willkürlich von den Firmenleitungen bestimmt werden, sondern solche Regelungen müssen sich im Rahmen (im „Korridor“) des ausgehandelten Vertrages bewegen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten