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Tarifvertrag | bpb.de

Tarifvertrag

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon T orange (© Stefan Eling)

Vereinbarung über Löhne und Gehälter

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen Vertretern der Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber in sogenannten Tarifverhandlungen ausgehandelt wird. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nennt man auch "Tarifvertragsparteien". Im Tarifvertrag wird festgelegt, wie hoch der Lohn oder das Gehalt für bestimmte Berufsgruppen ist, wie viele Urlaubstage es gibt und noch anderes mehr. Diese Vereinbarungen gelten für Betriebe, Interner Link: Ämter und Behörden sowie für ihre Arbeiter, Angestellten und Beamten. Die Vereinbarungen sind nur eine bestimmte Zeitlang gültig.

Tarifautonomie

Die Tarifvertragsparteien haben das Recht, über die Löhne und Gehälter selbstständig zu verhandeln, ohne dass sich jemand anderes, zum Beispiel die Regierung, einmischt. Dieses Recht nennt man „Tarifautonomie“. Die Tarifautonomie ist in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten