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Todesstrafe | bpb.de

Todesstrafe

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon T grau (© Stefan Eling)

In Deutschland abgeschafft

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe nach dem Zweiten Weltkrieg abgeschafft. So steht es in Artikel 102 des Grundgesetzes. Aber in anderen Staaten gibt es die Todesstrafe noch. Dazu gehören die USA, Russland, China, der Iran, Saudi-Arabien und viele andere. Die Straftaten, für die jemand zum Tode verurteilt wird, sind in den Ländern ganz verschieden. In China steht auf Bankraub oder schwere Korruption die Todesstrafe. In einigen Bundesstaaten der USA kann die Todesstrafe für Mord, schweren Bankraub oder Vergewaltigung verhängt werden. Im Iran wird sie bei Gotteslästerung ausgesprochen. In Singapur und Thailand kann man für Drogenhandel oder auch schon für Drogenbesitz hingerichtet werden.

Und in Europa?

In Europa wird die Todesstrafe nur noch in Belarus vollstreckt. In allen Ländern der Europäischen Union ist die Todesstrafe abgeschafft. Dazu haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet. So steht es in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten