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Täter / Täterkartei | bpb.de

Täter / Täterkartei

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon T grau (© Stefan Eling)

Eine Straftat begehen

Das Wort "Täter" kommt von "Tat" oder "tun". Wenn man von "Täter" spricht, meint man aber nicht jemanden, der einfach etwas tut. Vielmehr wird damit meist eine Person bezeichnet, die eine Straftat oder zumindest etwas Ungesetzliches getan hat. So ist das auch bei den Begriffen, die mit „Täter“ zusammengesetzt sind wie zum Beispiel „Täterbeschreibung“, „Täterkreis“ oder „Mittäter“. Alle diese Begriffe werden im Zusammenhang mit einer Straftat benutzt.

Informationen über Straftäter

In einer „Täterkartei“ werden bei der Polizei Menschen verzeichnet, die bestimmte Straftaten begangen haben. Das können zum Beispiel Einbrecher sein, Schwerkriminelle oder auch jugendliche Serientäter. Neben den Beschreibungen der Täter werden dort auch Merkmale ihrer Taten festgehalten, zum Beispiel welche Dinge bei Wohnungseinbrüchen gestohlen wurden. All diese Informationen werden in elektronischen Dateien gesichert. Durch diese Datensammlungen soll die Fahndungs- und Aufklärungsarbeit für die Polizei erleichtert werden.

Problem Datenschutz

Datenschützer sind der Ansicht, dass Daten von Menschen, die eine Straftat begangen haben, oft zu lange in einer Täterkartei gespeichert werden. Sie sind sehr kritisch gegenüber dem Anlegen von solchen Karteien.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten