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Unlauterer Wettbewerb | bpb.de

Unlauterer Wettbewerb

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon U orange (© Stefan Eling)

Unfaires Verhalten von Unternehmen

Das Wort „unlauter“ kann auch umschrieben werden mit "unaufrichtig", "unfair" oder "falsch". Damit wird klar, was mit „unlauterer Wettbewerb“ gemeint ist: Handeltreibende oder Unternehmen benehmen sich gegenüber anderen Unternehmen oder gegenüber den Verbrauchern nicht korrekt. Sie halten sich nicht an die Wettbewerbsregeln. Was im Einzelnen verboten ist, legt das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ fest.

Beispiele für unlauteren Wettbewerb

Wenn ein Kaufmann einen Konkurrenten schädigt, indem er schlecht über dessen Produkte redet, dann ist das unfair und kann bestraft werden. Handelspartner dürfen nicht mit falschen Angaben über Waren getäuscht werden. Irreführende Werbung ist ebenso untersagt wie mangelnde Information. Wenn etwa verschwiegen wird, dass eine Ware gefährliche Stoffe enthält, ist das strafbar. Zahlreiche Vorschriften im Gesetz sollen verhindern, dass es im Geschäftsleben unfair zugeht. Wenn Firmen gegen die Vorschriften verstoßen, können sie zum Schadenersatz verpflichtet werden oder auch zu einer Strafe verurteilt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten