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Verfassung | bpb.de

Verfassung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die deutsche Verfassung heißt "Grundgesetz". (© picture alliance/Ulrich Baumgarten)

Wie soll ein Staat organisiert sein?

In seiner Verfassung legt ein Staat fest, nach welchen Regeln er organisiert ist und wie das Zusammenleben der Menschen funktionieren soll. Die Verfassung beschreibt das politische System, also wie das Land regiert werden soll. Soll es zum Beispiel eine frei gewählte Regierung oder einen König geben? Welche Rolle sollen Parteien spielen? Es wird festgelegt, was die Regierung darf, was sie nicht darf, welche Macht die Polizei, die Streitkräfte oder andere Staatsorgane haben.

Die Grundrechte der Menschen

Vor allem aber ist festgeschrieben, welche Grundrechte den einzelnen Menschen zustehen, damit sie frei und ohne staatlichen Zwang leben und arbeiten können. Kein anderes Gesetz darf den Bestimmungen dieser Grundordnung widersprechen. In Deutschland wird die Verfassung "Grundgesetz" genannt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten