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Verfassungsschutz | bpb.de

Verfassungsschutz

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Das Emblem des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf einer Glastür des Gebäudes des BfV. (© picture alliance / dpa)

Bundesamt für Verfassungsschutz

Als „Verfassungsschutz“ bezeichnet man umgangssprachlich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Es hat seinen Sitz in Köln und untersteht dem Bundesministerium des Inneren. Seine Aufgabe besteht darin, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, wie sie in der Verfassung festgeschrieben ist, zu schützen. Dabei hat das Amt aber keine Befugnisse wie die Polizei, sondern seine Mitarbeiter sammeln und werten Informationen aus über verdächtige verfassungsfeindliche Tätigkeiten. Diese können zum Beispiel von einer rechts- oder linksextremistischen Gruppe stammen, die sich offen gegen die demokratische Ordnung richtet und damit das Ansehen und den Bestand unseres Landes gefährden will.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln. (© picture alliance / dpa)

Arbeitsbereiche des Verfassungsschutzes

Aufgabenschwerpunkte der Verfassungsschützer sind die Beobachtung und Verhinderung von terroristischen Aktivitäten, der Schutz vor politischer und wirtschaftlichere Spionage sowie die Abwehr von Sabotage-Anschlägen. Weitere Tätigkeitsgebiete sind die Beobachtung der rechtsextremen Partei NPD, islamistischer Gruppen oder der Scientology-Sekte, die im Verdacht stehen, gegen die Verfassung zu verstoßen.

Kontrolle des Verfassungsschutzes

Jedes Jahr wird ein Verfassungsschutzbericht von Bundesamt veröffentlicht, in dem Rechenschaft über die Tätigkeit abgegeben wird. Ein Kontrollgremium des Deutschen Bundestages überwacht und überprüft die Arbeit des BfV genau so wie die der anderen deutschen Geheimdienste MAD (Militärischer Abschirmdienst) und des BND (Bundesnachrichtendienst).

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten