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Verjährung | bpb.de

Verjährung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Demonstration im April 1979 gegen die Verjährung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Straßburg. Im Juli 1979 beschloss der Deutsche Bundestag, dass Mord in Zukunft nicht mehr verjähren sollte. (© picture alliance/dpa)

Was heißt Verjährung?

Wenn eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit lange vorbei ist, dann kann es sein, dass man sie nicht mehr bestraft. Dann spricht man davon, dass die Tat „verjährt“ ist. Wann Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verjährt sind, regeln Gesetze. Es gibt Taten, die schon nach ein paar Monaten "verjähren", bei manchen ist das vielleicht nach drei Jahren oder auch erst nach dreißig Jahren der Fall.

Verjährungsfristen

Für fast alle Straftaten gibt es in Deutschland solche Verjährungsfristen. Damit ist die Zeit gemeint, die vergangen sein muss, bevor eine Straftat verjährt. Je schwerer eine Tat wiegt, desto länger sind die Verjährungsfristen. Niemals aber verjährt nach deutschem Recht Mord und Völkermord. Das beutet, dass, selbst wenn jemand erst nach vielen Jahrzehnten als Mörder überführt werden kann, er der Strafe nicht entgeht. Verjährungsfristen gibt es aber nicht nur bei Straftaten. Solche Fristen müssen auch beachtet werden, wenn man zum Beispiel Schadensersatzansprüche geltend macht.

Freundschaft und Verjährung

Manchmal hört man zwischen Freunden, wenn sich jemand entschuldigt, die Antwort: „Vergiss es einfach, das ist doch längst verjährt!“ Da hat dann jemand einen Begriff aus dem Recht einfach übernommen, um auszudrücken, dass man in Freundschaften nicht nachtragend sein sollte.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten