Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Vertrauensfrage | bpb.de

Vertrauensfrage

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) stellte am 20. September 1972 vor dem Bundestag die Vertrauensfrage. Wie erwartet entzogen die Abgeordneten dem Bundeskanzler das Vertrauen. Zum ersten Mal kam es dann zu vorzeitigen Neuwahlen des Bundestages. (© dpa)

Vertrauen in den/die Regierungschef/in?

Der Name sagt ziemlich genau das, was gemeint ist: Wenn die Bundeskanzlerin nicht sicher ist, ob sie im Bundestag noch das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten hat, stellt sie eine entsprechende Frage: "Habt ihr noch Vertrauen in meine Arbeit und wollt ihr, dass ich auch weiterhin Bundeskanzlerin bleibe?"

Die Abgeordneten stimmen ab

Wenn eine Mehrheit sagt, wir wollen diesen Bundeskanzler oder diese Bundeskanzlerin nicht mehr als Regierungschef/in haben, treten der Bundeskanzler und seine Regierung zurück. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin kann dann das Parlament innerhalb einer Frist von 21 Tagen auflösen und Neuwahlen verkünden. Wenn aber der Bundestag einen anderen Bundeskanzler oder eine andere Bundeskanzlerin wählt, dann darf das Parlament nicht aufgelöst werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten