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Wahlgrundsätze | bpb.de

Wahlgrundsätze

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon W blau (© Stefan Eling)

5 Wahlgrundsätze für den Deutschen Bundestag

Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim - das bedeuten die Wahlgrundsätze

  • Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger und jede Bürgerin, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählen darf.

  • Unmittelbar heißt, dass die Wählerinnen und Wähler die Kandidaten direkt wählen, es gibt in Deutschland keine "Wahlmänner" oder "Wahlfrauen", auf die man seine Stimme überträgt.

  • Frei bedeutet, dass die Wähler/innen frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.

  • Gleich heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder in der Ausbildung ist.

  • Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deswegen gibt es auch eine Wahlkabine und Wahlurnen.

Für alle Parlamentswahlen in Deutschland

Diese Grundsätze gelten auch bei allen anderen Parlamentswahlen in Deutschland, also auch bei Landtagswahlen oder Kommunalwahlen. Im Externer Link: "Spezial" hier bei HanisauLand findet ihr einige Geschichten, die das erklären.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten