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Wehrbeauftragte/r | bpb.de

Wehrbeauftragte/r

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Im seinem Jahresbericht fasst der Wehrbeauftragte die Beschwerden von Soldat/innen sowie seine eigenen Erkenntnisse zum Zustand der Bundeswehr zusammen. (© picture alliance / dpa)

Ansprechperson bei Problemen in der Bundeswehr

Ein Soldat der Bundeswehr fühlt sich schlecht behandelt und in seinen Rechten beeinträchtigt. An wen kann er sich wenden, um seine Klage vorzubringen? Hier ist der oder die Wehrbeauftragte die richtige Ansprechperson. Auch wenn es um eine schlechte Ausbildung in der Truppe, um Disziplinlosigkeit, Misshandlungen, um Alkohol- oder Drogenmissbrauch geht - für alle diese hier genannten Beispiele hat der Deutsche Bundestag diese Einrichtung geschaffen, an die sich die Soldaten wenden können. Der oder die Wehrbeauftragte ist speziell zum Schutz der Grundrechte der Soldaten da.

Vom Bundestag gewählt

Die Frau oder der Mann, die dieses Amt haben, wird für fünf Jahre vom Parlament gewählt und soll als Ansprechpartner für die Soldaten stets zur Verfügung stehen. Dadurch übt die Volksvertretung auch eine Kontrolle über die Bundeswehr aus. Denn der Wehrbeauftragte untersucht alle Beschwerden und sonstigen Fälle, die ihm vorgetragen werden. Er stellt sie in einem jährlichen Bericht dem Deutschen Bundestag vor. Der Artikel 45b unserer Verfassung ist die Grundlage für diese Arbeit.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten