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Wehrhafte Demokratie | bpb.de

Wehrhafte Demokratie

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Schild auf einer Demonstration in Offenbach, im Januar 2024 (© picture alliance/dpa | Andreas Arnold)

Abwehr von Demokratiefeinden

Spricht man von "wehrhafter" Demokratie oder "streitbarer" Demokratie, so meint man damit, dass sich der demokratische Staat gegen seine Feinde wehren darf und kann. Die Feinde der Demokratie sollen niemals die Möglichkeit bekommen, die Demokratie abzuschaffen. Ein rechtliches Mittel dazu ist beispielsweise das Verbot von demokratiefeindlichen Parteien oder Vereinen. Bevor es aber zu einem Verbot kommt, wird der Verfassungsschutz aktiv. Das ist ein Amt, in dem Menschen arbeiten, die prüfen, was für die Demokratie gefährlich werden kann. Der Verfassungsschutz wehrt Angriffe auf die Demokratie ab. Er sammelt Informationen über Personen, Gruppierungen und Parteien, die als Verfassungsfeinde eingestuft werden, und wertet diese aus.

Freiheit der Menschen garantieren

Die Maßnahmen des Staates, sich gegen Demokratiefeinde zu wehren, sind oft umstritten. Denn eine wesentliche Aufgabe des Staates ist es, die Freiheit der Menschen zu garantieren. Und dazu gehören Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit und Kunstfreiheit. Jeder hat das Recht, die Demokratie zu kritisieren. Das muss die Demokratie aushalten. Aber Parteien oder Vereine, die sich aktiv für die Abschaffung der Demokratie einsetzen, müssen mit einem Verbot rechnen.

Wehrhafte Bürgerinnen und Bürger

Doch nicht nur mit Gesetzen kann sich der Staat gegen Demokratiefeinde zur Wehr setzen. Wir alle können dafür sorgen, dass Demokratiefeinde unsere demokratischen Werte nicht außer Kraft setzen. Die Demokratie ist auf wehrhafte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die die Werte unseres Grundgesetzes achten und schützen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten