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Wehrpflicht | bpb.de

Wehrpflicht

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon W grau (© Stefan Eling)

Einführung der Wehrpflicht 1955

Nach der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 wurde in Deutschland die Wehrpflicht eingeführt und ins Grundgesetz geschrieben. Das hieß, alle jungen Männer ab 18 Jahren, die gesund waren, wurden zum Wehrdienst herangezogen. Für diejenigen, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnten, wurde 1968 der Zivildienst geschaffen. Der Wehrdienst war im Laufe der Jahre unterschiedlich lang, zuletzt betrug er neun Monate.

Wehrpflicht erstmal vorbei

Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die weltpolitische Lage sowie die Situation der Bundeswehr entscheidend gewandelt. Die Regierung beschloss deshalb, die Bundeswehr grundlegend zu verändern und sie insbesondere zu einer Berufsarmee zu machen. Deshalb wurde 2011 auch die Wehrpflicht "ausgesetzt". Das heißt, dass keine Wehrpflichtigen mehr eingezogen werden und dass es auch den zivilen Ersatzdienst (den man in der Umgangssprache "Zivildienst" nennt) nicht mehr gibt.

Keine Abschaffung der Wehrpflicht

Endgültig abschaffen aber kann man die Wehrpflicht nur, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird. Zwei Drittel der Parlamentarier des Deutschen Bundestages müssen dem zustimmen. Mit einem solchen Beschluss ist aber frühestens dann zu rechnen, wenn die geplante Bundeswehrreform erfolgreich war.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten