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Zollunion | bpb.de

Zollunion

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Eine zeitgenössische Karikatur über den Deutschen Zollverein, der am 1. Januar 1834 in Kraft trat. Der Zollverein sollte Handelsgrenzen und Zölle zwischen den deutschen Staaten überflüssig machen. (© picture alliance / akg-images)

Selbstständige Staaten schließen sich zusammen

Damit wird der Zusammenschluss selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet bezeichnet. Die Mitglieder dieser Union erheben untereinander keine Zölle und vereinbaren einheitliche Zölle im Warenverkehr mit Drittstaaten. Die Zolleinnahmen, die man von Ländern erhalten hat, die außerhalb der Union stehen, werden in der Zollunion nach einem vereinbarten Schlüssel verteilt.

Ziel einer Zollunion

Durch eine Zollunion sollen die nationalen Volkswirtschaften gestärkt werden. Das erfolgt durch den freien Warenverkehr und den Abbau von Handelshemmnissen.

Beispiele einer Zollunion

Beispiele für eine Zollunion sind der deutsche Zollverein von 1834-1871, seit 1970 die Europäische Gemeinschaft und in deren Nachfolge seit 1993 die Europäische Union.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten