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Wahlen/Wahlfunktionen | bpb.de

Wahlen/Wahlfunktionen

Dieter Nohlen

Begriff der Wahl

Ihrer technischen Funktion nach ist die Wahl ein Mittel zur Bildung von Körperschaften oder zur Bestellung einer Person in ein Amt. Diese funktionale Bestimmung unterscheidet die Wahl allerdings nicht von anderen Bestellungstechniken, die – anders als die gewaltsamen Methoden der Machterlangung wie Kampf, Putsch oder Krieg – ebenfalls auf Vereinbarung beruhen können: Bestellung nach Geburtsrecht, aufgrund Amtsstellung (ex officio), durch Losentscheid, durch Ernennung und durch Akklamation. Verfahrenstechnisch werden bei der Wahl von einer wohl abgegrenzten Wählerschaft (im Sinne der Wahlberechtigten) individuell Stimmen abgegeben; die Stimmen werden ausgezählt und mittels eines vorher festgelegten Entscheidungsmaßstabes und gegebenenfalls (bei Parlamentswahlen) unter Zuhilfenahme eines bestimmten Verrechnungsverfahrens (→ Wahlsysteme) in Mandate übertragen. Inhaltlich wird bei der Wahl den Wahlberechtigten die Möglichkeit eingeräumt, frei zwischen mehreren oder zumindest doch zwei Angeboten auswählen zu können. Für kompetitive Wahlen sind Auswahl und Wahlfreiheit unabdingbar. Sind sie nicht gegeben, handelt es sich um nicht-kompetitive Wahlen, die nur verfahrenstechnisch Wahlen gleichen. In kompetitiven Wahlen verschmelzen verfahrenstechnischer und inhaltlicher Wahlbegriff zu einer Einheit. Sie erweitert sich um spezifische demokratietheoretische und rechtsstaatliche Momente. Daraus erwächst ein Kanon formalisierter Prinzipien, der für das Verfahren der Wahl in modernen Verfassungsstaaten nicht nur konstitutiv ist, sondern auch die wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung der durch das Verfahren der Wahl herbeigeführten Sach- und Personalentscheide von Seiten der an diese gebundenen Wähler darstellt. Zu diesen formalisierten Prinzipien gehören:

  • Der Wahlvorschlag, der von der Wahl selbst nicht zu trennen ist und somit ihr gleichen Maßstäben unterliegt (Freiheit der Wahlbewerbung), der freilich nicht die positive Auswahlentscheidung der Wählerschaft ersetzen kann.

  • Die Kandidatenkonkurrenz, hinter der sich vornehmlich eine Konkurrenz alternativer politischer Auffassungen und Programme verbergen sollte.

  • Die Chancengleichheit, die aus dem Rechtssatz der Gleichheit fließt und vor allem im Bereich der Wahlbewerbung (Parteienfinanzierung, Zugang zu Medien) gesichert sein muss, die aber auch für das → Wahlrecht (Gewicht jeder Stimme auf die Wahlentscheidung) als Kriterium gilt.

  • Die Wahlfreiheit, die mit dem Postulat der geheimen Wahl verknüpft ist und durch die geheime Stimmabgabe gewährleistet wird.

  • Der Wahlprozess als administrativer und rechtlich überprüfbarer Vorgang, der dem Kriterium der Wahlintegrität unterliegt.

  • Die Transparenz des Wahlverfahrens in dem Sinne, dass einsichtig ist, wie (bei Parlamentswahlen) der Wählerwille mittels Stimmgebungsverfahren ausgedrückt werden kann und was mit den abgegebenen Stimmen im angewandten Stimmenverrechnungsverfahren geschieht (→ Wahlsysteme), ohne dass dem Wählerwillen offensichtlich widersprochen wird (Beispiel „negatives Stimmgewicht“).

  • Schließlich die Entscheidung auf Zeit, versinnbildlicht in verfassungsrechtlich determinierten Wahlperioden, was beinhaltet, dass die Auswahl und die Wahlfreiheit der Wahlberechtigten bei künftigen Wahlen nicht durch früher getroffene Wahlentscheidungen eingeschränkt sind.

Freilich handelt es sich bei diesem Kanon um normative Merkmale einer liberal-pluralistischen Demokratiekonzeption. Es ist auch in gestandenen repräsentativen Demokratien zu prüfen, ob etwa der Konkurrenzcharakter von Wahlen und die reale Chancengleichheit im Wettbewerb mit einander stehender politischer Grundpositionen diesen Postulaten gerecht werden. Insbesondere drängt sich demokratiekritisch die Frage nach dem politischen und sozialen Gehalt formalisierter kompetitiver Wahlen auf. In Demokratien minderen wahlrechtlichen Standards fehlt es meistens an Vertrauen nicht nur in den Wahlprozess, sondern allgemein in Gesellschaft und Politik, weshalb die Wahlprinzipien häufig vorsätzlich nicht eingehalten werden oder ihre Nichteinhaltung unterstellt und machtpolitisch instrumentalisiert wird.

Funktionen von Wahlen

Kompetitive Wahlen können eine Vielzahl von Funktionen erfüllen. Es sind vornehmlich drei Bedingungen die in den westlichen Demokratien voneinander abweichen und Unterschiede in den manifesten Wahlfunktionen hervorrufen: Struktur der Gesellschaft, Struktur des politisch-institutionellen Systems, Struktur des → Parteiensystem. Je nach Ausprägung dieser gesellschaftlichen, politisch-institutionellen und parteipolitischen Variablen können Wahlen folgende Funktionen ausüben:

  • Politische Beteiligung der Bevölkerung (s. u. Abs. 3).

  • Legitimierung des → politischen Systems und der Regierung einer Partei oder Parteienkoalition.

  • Übertragung von Vertrauen an Personen und Parteien.

  • Rekrutierung der politischen Elite.

  • Repräsentation von Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung.

  • Verbindung politischer Entscheidungen mit den Präferenzen der Wählerschaft.

  • Mobilisierung der Wählerschaft für gesellschaftliche Werte, politische Ziele und Programme.

  • Hebung des politischen Bewusstseins der Bevölkerung durch Verdeutlichung der politischen Probleme und Alternativen.

  • Kanalisierung politischer Konflikte in Verfahren zu ihrer friedlichen Beilegung.

  • Integration des gesellschaftlichen Pluralismus und Bildung eines politisch aktionsfähigen Gemeinwillens.

  • Herbeiführung eines Konkurrenzkampfes um politische Macht auf der Grundlage alternativer Sachprogramme.

  • Herbeiführung einer Entscheidung über die Regierungsführung in Form der Bildung parlamentarischer Mehrheiten.

  • Einsetzung einer kontrollfähigen Opposition.

  • Bereithaltung des Machtwechsels.

Ob diese möglichen Funktionen der Wahl tatsächlich erfüllt werden (und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis für die politische Entwicklung), wird in der Öffentlichkeit und auch in der Wissenschaft häufig vom geltenden Wahlsystem abhängig gemacht, etwa in der Form, das Alternieren in der Regierungsausübung an die Voraussetzung parteilicher Mehrheitsbildung, eines Zweiparteiensystems und letztlich der relativen Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen zu binden. Empirisch hat sich jedoch gezeigt, dass bestimmte Wahlfunktionen ganz unabhängig vom Wahlsystem erfüllt oder nicht erfüllt werden.

Hingegen werden materiell-politische Funktionen der Wahlen im Wesentlichen dadurch vernachlässigt, dass die → Parteien, insbesondere die Volksparteien, dazu tendieren, gesellschaftlich und politisch wichtige Probleme nicht zum Gegenstand der Wahlauseinandersetzung zu machen, Alternativen folglich nicht herauszuarbeiten und somit in Wahlen nur Scheingefechte von „in begrenzter, formalisierter Konkurrenz stehender Organisationen“ (J. Raschke) auszutragen. Dem Postulat sachlicher Alternativen steht freilich die diffuse Interessenkonstellation der Wählerschaft gegenüber, die sich kaum auf einige wenige programmatische Alternativen reduzieren lässt. Der Forderung nach konkreten Alternativentwürfen zukünftiger Politik zu entsprechen, ist für die Parteien auch aufgrund anderer Sachverhalte durchaus problematisch, etwa aufgrund des Umfangs und der Bedeutung der Wechselwählerschaft für den Wahlausgang, oder aufgrund der Vielfalt z. T. organisierter Partikularinteressen, die sich leichter zu einer blockierenden denn zu einer Reform-Mehrheit summieren lassen, oder aufgrund des nur beschränkten Handlungsspielraums von Politik.

Wahlen als Form politischer Beteiligung

Die Abgabe der Stimme bei Wahlen ist die allgemeinste Form politischer Beteiligung der Bürger in der repräsentativen → Demokratie. Auf sie hin orientieren sich andere Formen politischer Partizipation wie etwa die Parteimitgliedschaft und die Beteiligung an Wahlkämpfen in Form der Mitarbeit oder Kandidatur in den mit einander konkurrierenden Parteien. Zwar beschränkt sich politische Partizipation nicht auf die mit dem Wahlprozess in Verbindung stehenden Aktivitäten, die als konventionelle Formen → politischer Beteiligung bezeichnet werden. Das sogenannte unkonventionelle Partizipationsverhalten in Form von Streiks, Demonstrationen, → Bürgerinitiativen, Mitarbeit in zivilgesellschaftlichen Organisationen etc. hat sogar in den letzten Jahrzehnten zunehmendes Gewicht erlangt. Doch sprechen einige theoretische, praktische und partizipationssoziologische Gesichtspunkte für die hervorgehobene Bedeutung von Wahlen in der pluralistischen Demokratie.

  1. Wahlen bilden die Grundlage des liberalen Demokratieverständnisses, demzufolge die politische Führung eines Landes periodisch aus allgemeinen Wahlen hervorzugehen hat. Dieses Verständnis lebt von dem engen definitorischen Zusammenhang von Demokratie und Wahlen: ohne die periodische Aus- bzw. Abwahl des Regierungspersonals, ohne den offenen Wettbewerb politischer Parteien um die politische Macht, keine Demokratie. Die in Wahlen sich vollziehende politische Partizipation der Bürger ist demnach essenziell für die westlichen Demokratien. Etliche Autoren sehen deshalb in hoher Wahlbeteiligung einen wichtigen Indikator für die Legitimität des politischen Systems.

  2. Wahlen bilden das bisher einzige erfolgreiche Verfahren, in den sog. Massendemokratien – also über einen größeren territorialen Raum und eine größere Zahl von Aktivbürgern – vielfältige Einzelinteressen und politische Meinungen so zu aggregieren, dass politische → Eliten (Regierungen) die Allgemeinheit bindende politische Entscheidungen fällen können.

  3. Wahlen bilden für die Masse der Bevölkerung die einzige Form der Teilnahme am politischen Prozess. Alle anderen Partizipationsformen, seien sie konventionell oder unkonventionell, sind mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden und haben die Tendenz, die politische → Ungleichheit unter den Bürgern zu verstärken. Alle empirischen Untersuchungen weisen nämlich darauf hin, dass das Partizipationsverhalten der Bürger in starkem Maße von ihrem sozioökonomischen Status abhängt. Die gehobenen Bevölkerungsschichten sind beteiligungsinteressierter und nehmen erhöhte Partizipationschancen über ausgeweitete Partizipationskanäle in stärkerem Maße wahr als die unteren Bevölkerungsschichten. Dieser partizipationssoziologische Sachverhalt erleichtert es den ohnehin sozial Privilegierten, ihre Interessen effektiver durchzusetzen. Demgegenüber ist – wie es F. W. Scharpf (1975, S. 45) einmal formulierte – „das Handicap der unteren sozioökonomischen Schichten (bei Wahlen) sehr viel geringer als bei aufwendigeren Formen aktiver Partizipation“.

Aus dieser partizipationsskeptischen Sicht lässt sich die Folgerung ableiten, einem gestiegenen Partizipationsinteresse der Bevölkerung weniger durch neue Formen politischer Partizipation gerecht zu werden, als durch Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten in der Beteiligungsform durch Wahlen, die sich durch „Universalität des Zugangs, (…) Gleichheit des Einflusses (…) sowie Geheimhaltung und mangelnde Zurechenbarkeit des Aktes der Mitwirkung“ gegenüber allen anderen Beteiligungsformen auszeichnet (Rokkan und Svasand 1978, S. 30), konkret durch mehr Einfluss des Wählers auf die politischen Auswahl- und Entscheidungsprozesse. Diese Argumentation verweist auf die Bedeutung der politischen Parteien, sie steht und fällt mit der Berücksichtigung der Werte und Interessen des Wählers von Seiten der politischen Eliten.

Im Falle eines unübersehbaren → Werte- und Interessenwandels großer Teile der Bevölkerung ist es für die Legitimation des politischen Systems mittels Wahlen von großer Bedeutung, wie die Forderungen nach neuen Politiken durch die bestehenden und eingeübten Partizipationskanäle zur Sache von Regierungen werden können.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Dieter Nohlen

Fussnoten