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Hochzeit | bpb.de

Hochzeit

eines der wichtigsten Familienfeste unter Beteiligung von Verwandten, Bekannten und Nachbarn. Der H. geht meist eine Verlobungsfeier sowie die Unterzeichnung des Ehevertrages (Interner Link: Ehe) voraus. Die Hochzeitsbräuche sind rechtlich nicht ge­regelt und nach Region und sozialer Stellung unterschiedlich. Im Allgemeinen nimmt vor einer traditionellen Hochzeitsfeier die Braut im Haus ihrer Eltern oder im öffentlichen Interner Link: Bad eine rituelle Waschung vor, entfernt ihre Körperbehaarung, parfümiert und schminkt sich. Danach legt sie Hochzeitskleidung und -schmuck an. Oftmals werden der Braut, mitunter auch dem Bräutigam, in der sog. Hennanacht Hand- und Fußflächen mit Interner Link: Henna gefärbt. Die Überführung der Braut in das Haus des Bräutigams geschieht in einem festlichen Zug, in den Städten oft einem Autokorso. Das Fest, welches traditionell in Privathäusern und von Männern und Frauen getrennt gefeiert wird, findet neuerdings zunehmend in gemieteten Sälen und Hotels statt und kann dort auch in einer gemischten Feier begangen werden. Die Hochzeitskleidung der Stadtbewohner orientiert sich überwiegend an europäischen Vorbildern. Eine Hochzeitsfeier ist für viele Familien eine große finanzielle ­Belastung, die zu Verschuldung oder Aufschub des Festes führen kann.

Autor/Autorinnen:Dr. Friederike Stolleis, Berlin

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten