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Predigt | bpb.de

Predigt

(arab. khuṭba), begleitet das gemeinschaftliche Gebet am Freitag sowie Gebete an den beiden kanon. Festtagen. Die P. kann prinzipiell von jedem Muslim gehalten werden, wird aber wenn möglich durch den Vorbeter (Interner Link: Imam) oder einen besonderen Prediger (arab. khaṭīb) auf einer erhöhten Kanzel (Interner Link: Minbar) in der Interner Link: Moschee vorgetragen. Sie enthält neben verschiedenen Gebetsformeln moral. Ermahnungen und Geschichten zur Erbauung. Schon seit frühen Zeiten hat die P. auch eine polit. Funktion. Teil der P. war und ist teilweise bis heute die Nennung des regierenden Herrschers, wodurch dessen Legitimität bestätigt wird. Prediger können sich aber auch kritisch zu Politik und sozialen Umständen äußern.

Literatur: Antoun, R. T.: Muslim Preacher in the Modern World. A Jordanian Case Study in Comparative Perspective, 1989. – Schreiber, C.: Inside Islam. Was in Deutschlands Moscheen gepredigt wird, 2017.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Ralf Elger, Universität Halle, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten