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Staat | bpb.de

Staat

(arab. daula, türk. devlet). Der heute in vielen islam. Sprachen geläufige Begriff für S., daula, bezeichnete ursprünglich den Wechsel der Herrscherdynastie und später Interner Link: Dynastie an sich. Im 19. Jh. nimmt daula allgemein die Bedeutung S. an und bezeichnet eine territorial definierte polit. Organisation, die das Gewaltmonopol innehat. Entgegen den entstehenden muslim. Nationalstaaten versuchen islam. Intellektuelle, die Vorstellung von der Interner Link: umma als Gemeinwesen aller Muslime zu denken. Das Schlagwort «Der Islam ist S. und Religion» (al-­islām dīn wa-­dunyā/daula) propagiert die Fiktion einer Übereinstimmung von Glaubensgemeinschaft und S. in territorialer, rechtlicher und kultureller Hinsicht. Diese These wurde z. B. von ʿAlī ʿAbd ar-­Rāziq (1963) in seinem bekannten Werk «Der Islam und die Grundregeln der Herrschaft» widerlegt. Liberale muslim. Denker erklären, dass der S. eine Angelegenheit der Menschen sei, während Islamisten weiterhin die Übereinstimmung von S. und Religion fordern.

Literatur: Ayubi, N.: Political Islam, 1991. – Piscatori, J. P.: Islam in a World of ­Nation States, 1991. – Münch-­Heubner, P.: Der islamische Staat. Grundzüge einer Staatsidee, 2012.

Autor/Autorinnen:Christian Szyska, M. A., Bonn, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten