Scharif
(arab. sharīf, «edel, erhaben»), wird allgemein für Personen von besonderem Status in der islam. Gesellschaft verwendet, im Besonderen für die Sippe und Nachkommen des Propheten
Muḥammad. Im engeren Sinne bezeichnet man damit nur die Nachkommen
ʿAlī ibn Abī Ṭālibs, namentlich die durch Ḥasan ibn ʿAlī, während die anderen mit «Sayyid» betitelt wurden, das gleichwohl ebenfalls unspezifisch ähnlich wie S. gebraucht wird. Scharifen haben Anspruch auf bestimmte soziale Privilegien; sie sind oft durch einen grünen Turban kenntlich. Über den Anspruch auf den Titel wacht ein Beamter (arab. naqīb al-ashrāf). Die Erblichkeit des Titels in der weiblichen Linie ist umstritten, galt aber z. B. bei den Osmanen.
Literatur:Van Arendonk, C. (W. A. Graham): Art. «Sharīf», The Encyclopaedia of Islam, second edition. – Havemann, A.: Art. «Naḳīb al-Ashrāf», The Encyclopaedia of Islam, second edition.
Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Gottfried Hagen, University of Michigan, Turkish Studies
Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.
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