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Arbeitsmarktreformen | bpb.de

Arbeitsmarktreformen (»Hartz-Kommission«)

Sammelbegriff für verschiedene Konzepte zur Reform des Arbeitsmarktes, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu senken. 2002 wurden von der Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« (»Hartz-Kommission«) unter Leitung des ehemaligen VW-Managers Peter Hartz (* 1941) Vorschläge erarbeitet, die in vier Gesetze einflossen (Hartz I-IV. Dazu gehörten eine schnellere Arbeitsvermittlung durch die Arbeitsämter (Jobcenter, Hartz I), ein verstärkter Einsatz von Leiharbeit (Hartz II), die Förderung der Selbstständigkeit durch die Möglichkeit, eine Interner Link: Ich-AG zu gründen oder Überbrückungsgeld zu erhalten, eine Reform der geringfügigen Beschäftigung (Hartz III), und die Zusammenlegung von steuerfinanzierten Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Interner Link: Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Auch unter der Regierung Merkel (seit 2005) werden Arbeitsmarktreformen fortgeführt, etwa durch Interner Link: Mindestlöhne. So gilt in Deutschland seit 1. 1. 2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € je Stunde. Dieser soll die Beschäftigten vor Dumpinglöhnen schützen und so die Zahl der Arbeitnehmer verringern, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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