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Äquivalenzprinzip | bpb.de

Äquivalenzprinzip

Grundsatz, nach dem eine vom Bürger verlangte Abgabe der Leistung entsprechen muss, die er vom Staat empfangen kann - eine unrealistische Betrachtung der Wirklichkeit bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben, realistisch aber bei der Bemessung kommunaler Beiträge.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten