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Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik. Teilnehmer an ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit

Gesamtheit aller Maßnahmen, die das Angebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen sollen. Unterschieden wird zwischen aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik. Aktive Arbeitsmarktpolitik hat als Ziel die Wiedereingliederung von Arbeitslosen, z. B. aus den Problemgruppen Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer, in den Arbeitsmarkt. Passive Arbeitsmarktpolitik hat insbesondere die Linderung der wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit durch Lohnersatzleistungen wie Interner Link: Arbeitslosengeld oder Interner Link: Arbeitslosengeld II, Interner Link: Kurzarbeitergeld oder Interner Link: Insolvenzgeld im Blick.

Aktive Arbeitsmarktpolitik war in der Vergangenheit v. a. darauf ausgerichtet, die Arbeitslosigkeit insgesamt zu bekämpfen. Mithilfe staatlicher Beschäftigungsprogramme, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Qualifizierungsprogrammen oder Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Mobilität sollten Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Knapper werdende Mittel der öffentlichen Hand und damit verbundene Ausgabenbeschränkungen sowie der Rückgang der Arbeitsplätze in Deutschland insgesamt haben dazu geführt, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik in der jüngeren Vergangenheit zunehmend in die Kritik geraten ist. Vor allem aufgrund der Erkenntnis, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik das Problem der Arbeitslosigkeit in der Vergangenheit insgesamt nicht gelöst hat, werden entsprechende Maßnahmen in jüngster Zeit nur noch für die Wiedereingliederung besonderer Personen wie Langzeitarbeitslose, schlecht Qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer eingesetzt.

Arbeitsmarktpolitik ist nach heutiger Auffassung nicht mehr nur auf die Bekämpfung oder Linderung von Arbeitslosigkeit ausgerichtet, sondern verfolgt z. B. durch die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten sowie den Abbau staatlicher Regulierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt das Ziel, die Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Unternehmen zu verbessern. Außerdem wird zunehmend mehr auf die Eigenverantwortung der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen, sich um Arbeit zu bemühen, gesetzt, z. B. durch die Reduzierung der Lohnersatzleistungen oder das Arbeitslosengeld II nach dem Prinzip »Fördern und Fordern«.

Zuständig als Träger der Arbeitsmarktpolitik ist neben dem Gesetzgeber v. a. die Interner Link: Bundesagentur für Arbeit. Daneben können noch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als Träger der Arbeitsmarktpolitik angesehen werden.

Arbeitsmarktpolitik ist zwar grundsätzlich ein Teil nationaler Politik, wachsende Bedeutung kommt dennoch der Europäischen Union zu, die etwa durch Vorgaben und Verordnungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit die nationalen Arbeitsmärkte und damit auch die Arbeitsmarktpolitik beeinflusst. So ist z. B. seit Mai 2011 der deutsche Arbeitsmarkt für Bürger aus mittel- und osteuropäischen Ländern offen. EU-Regelungen haben jedoch aufgrund der unterschiedlichen sozialpolitischen Standards und Traditionen der verschiedenen EU-Staaten und der Ungleichheit der nationalen Arbeitsmärkte unterschiedliche Folgen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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