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Arbeitsunfähigkeit | bpb.de

Arbeitsunfähigkeit

Krankheitsgeschehen, das den Arbeitnehmer hindert, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss die Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, aus der auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit hervorgeht. Arbeitnehmer haben während der Erkrankung ein Recht auf Interner Link: Entgeltfortzahlung (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten