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Ausgleichsabgabe | bpb.de

Ausgleichsabgabe Schwerbehindertenabgabe

Sonderabgabe, die öffentliche und private Arbeitgeber an das Integrationsamt zahlen müssen, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Die Höhe dieser Schwerbehindertenabgabe ist davon abhängig, in welchem Umfang Arbeitgeber (mit mindestens 20 Beschäftigten) Schwerbehinderte eingestellt haben: Je weniger Schwerbehinderte ein Betrieb einstellt, desto höher ist die Ausgleichsabgabe pro Fehlplatz.

Hat z. B. ein Betrieb mit 100 Beschäftigten die vorgeschriebenen fünf Arbeitsplätze nicht mit Schwerbehinderten besetzt, müssen monatlich 320 € Ausgleichsabgabe pro Fehlplatz bezahlt werden, sind nur drei Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt, reduziert sich die Abgabe auf monatlich 125 € pro Fehlplatz.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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